Wirtschaftsprüfung

 

Qualitätskontrolle:

Mit Schreiben vom 20. Oktober 2005 hat uns die Wirtschafts-
prüferkammer die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle
nach § 57a Absatz 6 Satz 7 WPO bestätigt. Damit sind wir auch
zukünftig berechtigt, Pflichtprüfungen für Unternehmen durchzuführen.

 

 

 

 

 
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