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Wirtschaftsprüfung

  • Jahresabschlussprüfungen und freiwillige Abschlussprüfungen
  • Prüfungen nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Gutachten zur Unternehmensbewertung und zur Sanierungsfähigkeit
  • Gutachten zum Kauf und Verkauf von Unternehmen

Qualitätskontrolle:

Mit Schreiben vom 20. Oktober 2005 hat uns die Wirtschaftsprüferkammer die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 6 Satz 7 WPO bestätigt. Damit sind wir auch zukünftig berechtigt, Pflichtprüfungen für Unternehmen durchzuführen.