Wirtschaftsprüfung
- Jahresabschlussprüfungen und freiwillige Abschlussprüfungen
- Prüfungen nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Gutachten zur Unternehmensbewertung und zur Sanierungsfähigkeit
- Gutachten zum Kauf und Verkauf von Unternehmen
Qualitätskontrolle:
Mit Schreiben vom 20. Oktober 2005 hat uns die Wirtschaftsprüferkammer die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 6 Satz 7 WPO bestätigt. Damit sind wir auch zukünftig berechtigt, Pflichtprüfungen für Unternehmen durchzuführen.
