"Dumme Fragen sind leichter zu verkraften, als dumme Fehler"
(Lothar Schmidt)
Angehörige der freien Berufe haben speziellen Beratungsbedarf der sich wesentlich von dem des gewerblichen Unternehmers unterscheidet.
So ist schon die Abgrenzung zu einer gewerblichen Tätigkeit oft die erste steuerliche "Hürde". Wir helfen Ihnen bei dieser Einordnung und achten darauf, dass die Abgrenzung auch laufend beachtet wird, so dass es nicht zu einer sog. "Infizierung" und damit zur Gewerbesteuerpflicht kommt.
Wir zeigen Ihnen die Besonderheiten des Steuerrechtes für die freien Berufe auf, wie Erleichterungen bei den Buchführungspflichten und bei der Ermittlung der zu zahlenden Umsatzsteuer.
Wir erarbeiten mit Ihnen zusammen eine aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertung, die genau die Kennzahlen zeigt, die Sie brauchen.
Gerne sind wir behilflich, wenn Sie die Buchhaltungsarbeiten weitgehend selbst erledigen wollen. Wir stellen Ihnen die hierzu notwendige - lernende - Erfassungssoftware zur Verfügung.
Freiberufler verkaufen "Zeit". Eine tragfähige Kalkulation der zu verrechnenden Stundensätze ist daher existenziell. Wir unterstützen Sie dabei.
